Allgemein betrachtet erscheinen die Berufe Steuerberater:in, Treuhänder:in und Buchhalter:in oft gleichwertig oder zumindest ähnlich, dabei gibt es neben einigen Gemeinsamkeiten auch entscheidende Unterschiede, die je nach Mandant:in oder Klient:in wesentlich zu wissen sind.
Kernaufgaben
Steuerberater:innen sind in der Regel den freien Berufsgruppen zuzuordnen. Ihre Berufsbezeichnung ist rechtlich geschützt und darf in Deutschland nur verwendet werden, wenn man die offizielle Prüfung vor der Steuerberaterkammer abgelegt hat. In der Schweiz ist dies nicht der Fall, allerdings existiert hier eine Zulassungsbeschränkung im Bereich der Wirtschaftsprüfung. Steuerberater:innen konzentrieren sich vornehmlich auf die Beratung und Vertretung ihrer Mandant:innen bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten aller Art. Zu ihren Klient:innen zählen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Darüber hinaus vertreten sie auch vor der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit.
Buchhalter:innen erfüllen Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Beispielsweise erfassen sie in der Finanzbuchhaltung Geschäftsfälle lückenlos und weisen alle Finanzströme eines Unternehmens bestimmten Konten zu. Eine weitere Funktion ist mehrheitlich das Erstellen von Bilanzen und Abschlüssen für unterschiedliche Rechnungsperioden, z. B. Monats-, Quartals- oder Jahresabschlüsse, oder sie bereiten diese vor. Des Weiteren führen sie die Kosten- und Leistungsrechnung durch, erstellen Rechnungen, prüfen Zahlungseingänge und Eingangsrechnungen, überwachen Konten, steuern finanzwirtschaftliche Vorgänge und gewährleisten die reibungslose Organisation des Finanz- und Rechnungswesens.
Treuhänder:innen verfügen im Einvernehmen mit den jeweiligen Auftraggeber:innen (Treugeber:innen) über die ihnen übertragenen Rechte. Sie erledigen z. B. Aufgaben in Bereichen wie Buchhaltung, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Liegenschaftsverwaltung oder Unternehmensberatung. Außerdem erarbeiten sie Steuererklärungen oder erstellen Sozialversicherungsabrechnungen. In der Buchhaltung gestalten Treuhänder:innen den Jahresabschluss, in der Wirtschaftsprüfung tätigen sie Revisionen oder Bonitätsprüfungen. Bei Insolvenzen in Deutschland werden sie vom Gericht bestellt und haben die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldner:innenvermögen. Hier existiert keine geschützte Berufsbezeichnung, weshalb jeder diese Dienstleistung anbieten kann.
Abgrenzungen
In der Schweiz verhält es sich demnach so, dass aufgrund der nicht geschützten Berufstitel unter allen Tätigkeitsfeldern prinzipiell die gleichen Leistungen angeboten werden können. Am häufigsten vertreten ist hier der/die Treuhänder:in, der/die seine/ihre Dienstleistungen beinahe ausschließlich auf Buchhaltungsangebote oder Beratungen konzentriert. Er/Sie verhält sich also wie ein Konglomerat für Finanzen und Steuern. Wer sich nicht gerne auf einen bestimmten Bereich spezialisieren möchte, arbeitet in der Schweiz unter dem Begriff Treuhänder:in oder Treuhandunternehmen. In Deutschland füllt diese Position im Alltagsverständnis eher ein/e Steuerberater:in aus.
Buchhalter:innen und Steuerberater:innen treten in der Schweiz vorwiegend nur unter diesen Bezeichnungen auf, wenn sie einen klaren Fokus auf diese Tätigkeiten im engeren Sinn gelegt haben. D. h. Ein/e Buchhalter:in wird so gut wie nie in Steuergestaltungen beraten und ein/e Steuerberater:in kümmert sich nicht um die Jahresabschlüsse von grösseren Unternehmern, außer er/sie berät auch in diesem Bereich.
In den USA ist ein/e Steuerberater:in vergleichbar mit den sogenannten CPA’s (Certified Public Accountants) oder EA’s (Enrolled Agents), der/die Buchhalter:in per se mit Chartered Accountants und eine/n Treuhänder:in findet man gemeinhin unter dem Begriff trustee oder auch fiduciary.
Auch hier ergibt sich oft erst im Gespräch mit den jeweiligen Dienstleister:innen, worauf genau ihr Fokus liegt, d. h. ob sie vor Allem unternehmensnahe Dienstleistungen anbieten oder ob sie auch bei Privatpersonen eine grössere Expertise in Steuerangelegenheiten haben.
Den/Die richtige/n Ansprechpartner:in finden
Wenn Sie detailliert oder auch nur grob wissen, worin Sie Unterstützung benötigen, ist es empfehlenswert, sich mit Ihrem Anliegen an eine/n ausgewiesene/n Steuerberater:in oder an eine/n Buchhalter:in zu wenden, da der/die Treuhänder:in wie bereits erwähnt eher zu den Generalist:innen gehört und auf einem entsprechenden Gebiet tendenziell weniger das nötige Expertenwissen aufweist.
Ein wesentlicher Aspekt ist auch, dass Treuhänder:innen und Buchhalter:innen einen deutlichen Fokus auf unternehmensrelevante Sachverhalte legen und weniger auf Privatpersonen. Dieser Teil nimmt bei ihren Fachausbildungen einen ziemlich geringen Platz ein, ganz anders, als bei Steuerberater:innen, deren Ausbildung zumeist sehr ausführlich und spezifisch ist.
Verschmelzungen der drei Tätigkeitsfelder
Die Arbeit von Steuerberater:innen, Buchhalter:innen und Treuhänder:innen lässt sich hervorragend miteinander verbinden bzw. verschmelzen, weshalb nur einzelne Personen unter ihrem Titel ausschließlich die eng gefasste Tätigkeit anbieten. Auch ich als Steuerberater bearbeite Jahresabschlüsse von Selbständigen. Zahlreiche Buchhalter:innen erstellen obendrein z. B. die persönliche Steuererklärung von Unternehmensinhaber:innen.
Gleichwohl sollte man sich immer der Limitierungen bewusst sein. Ein/e Treuhänder:in ist in der Regel ein/e Generalist:in in jedem beliebigen Thema, was er/sie auch offenlegen sollte.
Weshalb ich mich explizit für den Beruf des Steuerberaters entschieden habe
Sowohl in meiner Ausbildung als auch in meiner beruflichen Tätigkeit verfüge ich über eine breitgefächerte Erfahrung im Steuer- und Sozialversicherungsbereich, weshalb ich mich ausdrücklich gegen eine Bezeichnung als Treuhänder entschieden habe. Mein Fokus liegt auf Privatpersonen und Selbstständigen, weniger auf den Bedürfnissen größerer Unternehmen. In den Themenbereichen Rechnungswesen, Revisionen und Wirtschaftsberatung beziehe ich die Arbeit und Meinungen jeweiliger Expert:innen mit ein, sofern die Kompetenzen außerhalb meines Ausbildungs- und Erfahrungsbereiches liegen. Damit ist gewährleistet, dass ich Ihnen bei jedem Anliegen uneingeschränkt zielorientierte Lösungen bieten kann.
Bei Anregungen oder Fragen kommen Sie gerne auf mich zu, ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung.
– Marc Rossi
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